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Schiedsamt

In den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten und bei zivilrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von max. 767 € ist eine vorgerichtliche Einigung durch amtliche Schiedspersonen möglich bzw. zur Entlastung der Gerichte zum Teil vorgeschrieben.

D
ietmar Sporleder (Schiedsmann)                      0431-581734
dietmar.sporleder(at)schiedsmann(dot)de

Doris Pagenstecher (stellv. Schiedsfrau)            0431-588773

weitere Informationen unter www.BDS-Kiel.de