Infoveranstaltung: "Das Behindertentestament - Absicherung für Menschen mit Behinderung"
Viele Eltern von behinderten Kindern haben die Sorge, dass ihr angespartes Vermögen im Erbfall wegen
der sozialrechtlichen Bedürftigkeit des Kindes von der Sozialhilfe aufgezehrt wird. Ziel des
"Behindertentestamentes" ist, das Vermögen in der Familie zu erhalten. Hierdurch soll dem behinderten
Kind, nach dem Tod der Eltern, eine komfortable Lebensqualität gesichert werden, da die Eltern das
behinderte Kind dann nicht mehr unterstützen können. Der Vortrag stellt die rechtlichen
Gestaltungsmöglichkeiten dar, die es ermöglichen, dass dem behinderten Menschen im Bedarfsfall eine
über die Sozialhilfe hinausgehende zusätzliche wirtschaftliche Unterstützung zur Verfügung steht.
Herr Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar aus der Kanzlei im Merkurhaus in Kiel, wird uns hierzu
als Referent zur Verfügung stehen.
Bitte melden Sie sich vorab über unsere Rendsburger Geschäftsstelle an.