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Interne Meldestelle für Hinweisgebende

Zur Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie), hat die Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde eine interne Meldestelle nach § 12 HinSchG für die Kreisverwaltung und die kreisangehörigen Gemeinden über einen externen Dienstleister eingerichtet.

Haben Sie ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten?
Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.